Allgemeine Geschäftsbedingungen der Revonik GmbH
§ 1. Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) legen die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, unter denen sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Revonik GmbH, ansässig in Bodelschwinghstr. 27, 50170 Kerpen - Sindorf (fortan „Revonik“ genannt), und ihren Kunden (im Weiteren „Kunde“ genannt) abgewickelt werden. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in ihrer jeweils gültigen Fassung vorliegen.
1.1 Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Revonik hat der Geltung solcher Bedingungen in schriftlicher Form ausdrücklich zugestimmt.
1.2 Die AGB von Revonik erstrecken sich auf sämtliche Dienstleistungen und Produkte, die Revonik sowohl in ihren physischen Geschäftsräumen als auch über ihre Website www.revonik.de und über diverse Online-Plattformen anbietet.
§ 2 Beschreibung der Dienstleistungen
Die Revonik erbringt umfangreiche Dienstleistungen in den Bereichen Diagnostik, Instandsetzung, Wartung und Installation von Elektronik- und Mechanikkomponenten für Personen- und Nutzfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen. Zusätzlich erstreckt sich unser Leistungsangebot auf die Reparatur verschiedener Arten elektronischer Platinen. Unser Produktportfolio umfasst den Verkauf von Neuteilen, aufbereiteten und gebrauchten Ersatzteilen. Die Durchführung unserer Dienstleistungen basiert auf den spezifischen Vereinbarungen, die mit dem Kunden getroffen werden, einschließlich kundenspezifischer Modifikationen an der Fahrzeugelektronik sowie Anpassungen der Hardware und Software. Der genaue Umfang und die spezifischen Details der zu erbringenden Leistungen sind in der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung festgehalten und können durch zusätzliche Vereinbarungen zwischen der Revonik GmbH und dem Kunden präzisiert werden. Die Berücksichtigung besonderer Kundenwünsche oder spezifischer Leistungsanforderungen setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus.
2.1 Sofern vom Kunden gewünscht, kann Revonik die Demontage und Montage der zu reparierenden oder zu wartenden Bauteile durchführen oder durch qualifizierte Partnerwerkstätten durchführen lassen. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr berechnet, die sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand richtet
2.2 Für Bauteile, die zur Reparatur eingesendet werden, liegt die Verantwortung für den Aus- und Einbau beim Kunden. Revonik macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in solchen Fällen keine Kosten für den Aus- und Einbau übernommen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Gewährleistungsanspruch besteht. Ebenso werden keine Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzwagens oder für den Nutzungsausfall durch Revonik übernommen.
2.3 Sollte Revonik beauftragt werden, Schäden zu reparieren, die durch Dritte verursacht wurden, behält sich Revonik vor, für jegliche zusätzliche, notwendige Arbeiten eine separate Vergütung zu berechnen. Bevor diese zusätzlichen Arbeiten durchgeführt werden, ist eine ausdrückliche Beauftragung durch den Kunden notwendig. Revonik wird in solchen Fällen vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten zur Verfügung stellen und die Zustimmung des Kunden einholen.
2.4 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz in Kerpen-Sindorf.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Preisanpassungen und Dienstleistungsmodifikationen:
Die Preisgestaltung für unsere Produkte und Dienstleistungen kann jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden. Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor, angebotene Dienstleistungen oder Teile davon jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen. Alle Angebote der Revonik sind unverbindlich, und Preisänderungen, besonders aufgrund gesetzlicher Anforderungen, bleiben vorbehalten.
3.2 Zustandekommen des Vertrages:
Ein verbindlicher Vertrag entsteht, sobald ein Kunde einen Reparaturauftrag in Textform – sei es per E-Mail, über das Online-Formular auf unserer Webseite oder direkt vor Ort – einreicht, der eine umfassende Fehlerbeschreibung, verfügbare Fehlercodes, Fahrzeugangaben sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers beinhaltet. Der Vertragsabschluss ist vollzogen, sobald wir den Reparaturauftrag zusammen mit dem zu reparierenden elektronischen Bauteil vom Kunden erhalten.
3.3 Vorläufige Bewertung:
Nachdem wir das Bauteil erhalten und einer ersten Prüfung unterzogen haben, erteilen wir dem Kunden eine vorläufige Einschätzung bezüglich der voraussichtlichen Reparaturdauer und -kosten. Bei Standardreparaturen, wie sie auf unserer Webseite beschrieben sind, behalten wir uns vor, die Reparatur ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden vorzunehmen. Der Kunde wird nach Abschluss der Reparatur informiert.
3.4 Kostenvoranschlag und Diagnose:
Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags, die Diagnose von Fehlern oder die Durchführung vereinbarter Maßnahmen kann ein Eingriff in das Bauteil, die Baugruppe oder die Software nötig sein. Dies kann dazu führen, dass eine Rückkehr zum ursprünglichen Zustand nicht möglich ist, und Änderungen der Symptome oder abweichende Fehlercodes können auftreten. Dies wird nicht als Mangel oder Vertragsverletzung angesehen.
3.5 Prüfungsverfahren:
Bei der Überprüfung des Bauteils werden offensichtliche oder vom Kunden angegebene Fehler überprüft. Eine vollständige Prüfung aller elektronischen Komponenten ist aufgrund der Komplexität des Fahrzeugsystems technisch und wirtschaftlich nicht immer realisierbar. Wir behalten uns vor, die Prüfung abzubrechen, sollte kein Fehler festgestellt werden. Die Prüfungsgebühr fällt unabhängig vom Ergebnis an.
3.6 Weitere Vorgehensweise bei zusätzlichen Mängeln:
Stellen wir während der Diagnose weitere Mängel fest, die eine Reparatur über die vereinbarten Kosten hinaus notwendig machen, wird die Zustimmung des Kunden für die Fortsetzung eingeholt. Ohne diese Zustimmung kann die Reparatur pausiert oder von einem neuen Auftrag abhängig gemacht werden.
3.7 Austauschgeräte bei Unmöglichkeit der Reparatur und Handhabung von Bauteilen:
Sollte eine Reparatur aufgrund spezifischer Probleme, wie beispielsweise Kurzschluss, Oxidation oder Softwarefehler, nicht durchführbar sein, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein Austauschgerät zu erwerben. Die Anforderung eines solchen Austauschsteuergeräts wird als Zustimmung zu unserem Angebot angesehen, unter der Prämisse, dass das defekte Originalbauteil an Revonik zurückgesandt wird. Üblicherweise umfasst dieser Vorgang den Austausch der Platine, während das Gehäuse dem Kunden erhalten bleibt.
Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass Revonik nicht verpflichtet ist, das ausgetauschte Bauteil – beispielsweise eine CPU oder ähnliche Komponenten – nach der Reparatur dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Diese Bauteile verbleiben im Firmeneigentum von Revonik und unterliegen unseren Betriebsgeheimnissen, insbesondere welche Bauteile im Zuge einer Reparatur ausgetauscht wurden. Ebenso werden die Austauschplatinen oder Altgeräte von Revonik einbehalten und gegebenenfalls an den Lieferanten zurückgesandt. Diese Maßnahmen dienen dazu, unsere Qualitätsstandards zu sichern und die Integrität unserer Reparaturprozesse sowie die Vertraulichkeit der verwendeten Komponenten zu gewährleisten.
3.8 Vertragsänderungen und Urheberrechte:
Jegliche Zusatzvereinbarungen oder Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Alle von uns bereitgestellten Materialien, einschließlich Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und Software, unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe dieser Materialien an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Zugang zu Werkzeugen Dritter
Im Rahmen unseres Services kann Revonik Ihnen den Zugang zu Werkzeugen und Ressourcen ermöglichen, die von externen Drittanbietern bereitgestellt werden. Es ist wichtig zu betonen, dass Revonik keine Kontrolle über diese Werkzeuge besitzt und demzufolge keine Überwachung, Kontrolle oder Einflussnahme auf die Funktionsweise oder Verfügbarkeit dieser Tools ausübt.
Durch die Nutzung unseres Services erkennen Sie an und stimmen zu, dass der Zugang zu solchen Drittanbieter-Tools „wie besehen“ und „wie verfügbar“ erfolgt, ohne dass von Seiten Revoniks Garantien, Zusicherungen oder Bedingungen jeglicher Art gegeben oder impliziert werden. Ferner erfolgt die Bereitstellung dieser Tools ohne jegliche Befürwortung durch Revonik. Wir übernehmen keine Verantwortung und haften nicht für jegliche direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung oder dem Zugriff auf die von Drittanbietern bereitgestellten Werkzeuge entstehen.
Die Nutzung jeglicher durch Drittanbieter bereitgestellter Tools erfolgt ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko und Ermessen. Sie tragen die volle Verantwortung dafür, sich mit den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien vertraut zu machen, die für die von Drittanbietern bereitgestellten Werkzeuge gelten, und sicherzustellen, dass Sie diesen zustimmen, bevor Sie die Tools nutzen.
Zudem ist es möglich, dass Revonik in Zukunft neue Dienstleistungen und/oder Funktionen auf der Website einführt, einschließlich der Bereitstellung neuer Werkzeuge und Ressourcen. Auch diese zukünftigen Angebote werden den hier dargelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.
Links zu Drittanbietern
Unser Service kann Inhalte, Produkte und Dienstleistungen umfassen, die externe Materialien von Drittanbietern beinhalten. Es ist ebenfalls möglich, dass auf unserer Website Links zu Webseiten Dritter vorhanden sind, die unabhängig von Revonik operieren. Wir möchten darauf hinweisen, dass Revonik keine Verantwortung für die Überprüfung oder Bewertung des Inhalts oder der Genauigkeit solcher externen Websites übernimmt und dementsprechend keine Garantie, Haftung oder Verantwortung für externe Materialien, Websites oder sonstige Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern übernimmt.
Für jegliche Schäden, die aus dem Erwerb oder der Nutzung von Waren, Dienstleistungen, Ressourcen oder Inhalten, die im Zusammenhang mit Drittanbieter-Websites stehen, entstehen, übernimmt Revonik keine Haftung. Wir raten Ihnen dringend, die Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Drittanbietern sorgfältig zu lesen und zu verstehen, bevor Sie Transaktionen durchführen. Jegliche Beschwerden, Ansprüche, Bedenken oder Fragen bezüglich der Produkte von Drittanbietern sollten direkt an den jeweiligen Drittanbieter gerichtet werden.
3.9 Vertragstextspeicherung und Zugänglichkeit
Revonik sichert den vollständigen Vertragstext innerhalb seiner internen Systeme. Dem Kunden werden sowohl die Auftragsbestätigung als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) per E-Mail übermittelt. Nach der vollständigen Abwicklung des Auftrags oder der Erfüllung des Vertrags sind die detaillierten Auftragsdaten aus Gründen der Datensicherheit nicht mehr über das Internet abrufbar. Diese Maßnahme dient dem Schutz sensibler Informationen und der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisgestaltung und Berechnungsgrundlage
Die für unsere Dienstleistungen und Produkte ausgewiesenen Preise sollen lediglich als Orientierungshilfe dienen. Für Leistungen, bei denen keine festen Preise vorab vereinbart wurden, erfolgt die Berechnung auf Basis der jeweils aktuellen Preislisten oder gemäß dem tatsächlichen Aufwand, der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.
4.2 Kostenpflichtige Diagnoseleistungen
Sämtliche Diagnoseleistungen sind kostenpflichtig, unabhängig davon, ob eine Reparatur des Bauteils möglich ist, der Kunde von einer Reparatur absieht oder der zugrunde liegende Fehler nicht identifiziert werden kann. Die Höhe der Prüfungsgebühr wird anhand des spezifischen Fehlerbildes und des damit verbundenen Aufwands festgelegt und beträgt mindestens 69,00 Euro. Diese Gebühr bezieht sich ausschließlich auf das dem Kunden überlassene Bauteil.
4.3 Kosten für Aus- und Einbau
Die Kosten für den Aus- und Einbau von Bauteilen orientieren sich am individuellen Aufwand und beginnen bei einem Mindestbetrag von 60,00 Euro. Sowohl der Aus- als auch der Einbau sowie die Fehlersuche am Fahrzeug werden gesondert berechnet. Die Fehlersuche erfolgt auf Basis eines Stundensatzes von 149,00 Euro.
4.4 Verpflichtungen bei Nichtdurchführung zusätzlicher Reparaturen
Lehnt der Auftraggeber die Durchführung weiterführender Reparaturen ab, die über die ursprünglich ermittelten Kosten hinausgehen, so ist dieser zur Übernahme der bis dato entstandenen Kosten verpflichtet. Ein Anspruch auf Rückversetzung des Gerätes in den ursprünglichen Zustand besteht nicht, es sei denn, der Auftraggeber wünscht dies ausdrücklich und übernimmt die dafür anfallenden Kosten.
4.5 Anpassung des Reparaturpreises
Revonik behält sich das Recht vor, den Preis für die Reparaturleistung anzupassen, sollten im Verlauf der Reparatur zusätzliche, im Vorfeld nicht kalkulierte Arbeiten erforderlich werden. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber umgehend informiert und erhält ein neues Angebot für die zusätzlichen Leistungen. Die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen zusätzlichen Arbeiten erfolgt durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebots an Revonik. In besonderen Fällen kann die Zustimmung auch telefonisch erteilt werden.
4.6 Rückgabe und Zahlungsmodalitäten
Die Rückgabe des reparierten oder ausgetauschten Bauteils erfolgt ausschließlich gegen Vorauszahlung. Akzeptierte Zahlungsmethoden umfassen PayPal, Nachnahme und direkte Überweisungen auf das angegebene Firmenkonto. Bestandskunden von Revonik wird die Option eingeräumt, die Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Alle Rechnungsbeträge sind ohne jeglichen Abzug zu entrichten. In unseren Geschäftsräumen ist zudem die Zahlung per Bargeld oder EC-Karte möglich.
4.7 Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
Für die Einhaltung der Zahlungsfristen ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs entscheidend. Bei Zahlungsverzug werden auf Geschäfte, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Revonik behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche aufgrund des Verzugs geltend zu machen. Einwände gegen die Rechnung müssen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt vorgebracht werden, da sie andernfalls nicht mehr berücksichtigt werden können.
4.8 Bonitätsprüfung und Zahlungsmethoden
Zum Schutz vor Bonitätsrisiken behält sich Revonik das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen, Zahlungen per Nachnahme zu verlangen oder Lieferungen ausschließlich gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu versenden. Auftraggeber können Forderungen gegen Revonik nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Revonik anerkannt sind. Für Unternehmer gilt darüber hinaus, dass ein Zurückbehaltungsrecht nur in Bezug auf Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis und nur dann besteht, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.9 Umsatzsteuer
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.
§ 5 Versand und Verpackung
5.1 Kosten und Bedingungen des Versands
Die angegebenen Preise für unsere Dienstleistungen gelten ab unserem Geschäftssitz. Die Kosten für den Hin- und Rückversand der Ware trägt der Auftraggeber. Innerhalb Deutschlands belaufen sich die Standardkosten für den Rückversand auf 11,90 Euro. Versandkosten für Sendungen außerhalb Deutschlands werden individuell berechnet und dem Auftraggeber mitgeteilt. Für den Versand per Nachnahme wird eine zusätzliche Gebühr von 7,90 Euro erhoben. Der angebotene Abholservice ist kostenpflichtig; hierfür fallen Gebühren in Höhe von 12,90 Euro an, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
5.2 Haftung bei Transportschäden
Revonik übernimmt keine Haftung für Schäden, die während des Transports der von uns versandten Ware entstehen, insbesondere wenn diese aufgrund unzureichender Verpackung seitens des Kunden aufgetreten sind. Wir empfehlen nachdrücklich, das Bauteil für den Versand sorgfältig mit mindestens 12 cm Schutzmaterial zu umgeben. Sollte festgestellt werden, dass das gelieferte Gerät unzureichend verpackt war, behalten wir uns vor, dem Kunden die Kosten für notwendiges neues Verpackungsmaterial und Kartonage in Höhe von 5,90 Euro in Rechnung zu stellen. Kunden werden dringend dazu aufgefordert, Transportschäden unverzüglich zu melden. Das Versäumnis, Transportschäden zu reklamieren, hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden. Ziel einer solchen Reklamation ist es vor allem, Revonik zu ermöglichen, eigene Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
5.3 Zustellungsverantwortung und Zusatzkosten
Sollte der Auftraggeber die Annahme der gelieferten Ware verweigern oder bei allen drei Zustellversuchen des Lieferdienstes nicht anwesend sein, wodurch eine Zustellung des Pakets nicht möglich ist, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die entstehenden zusätzlichen Versandkosten einer erneuten Zustellung.
5.4 Annahme unfreier Sendungen
Revonik ist nicht dazu verpflichtet, Sendungen anzunehmen, die ohne Porto verschickt wurden (unfreie Sendungen). Sollte dennoch eine solche Sendung angenommen werden, werden dem Auftraggeber die durch die Annahme entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
5.5 Lagergebühren und Entsorgung
Wird ein Bauteil nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung zur Abholung durch den Auftraggeber abgeholt, behält sich Revonik das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt angemessene Lagergebühren zu berechnen. Erfolgt keine Abholung innerhalb von 30 Tagen nach der Abholaufforderung, entfällt die Pflicht von Revonik zur weiteren Aufbewahrung des Bauteils. In einem solchen Fall übernimmt Revonik keine Haftung für Beschädigung oder Verlust des Bauteils durch leichte Fahrlässigkeit. Darüber hinaus wird das Gerät auf Kosten des Auftraggebers entsorgt, wobei die entstehenden Entsorgungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die finanzielle Verpflichtung des Auftraggebers für bereits durchgeführte Reparaturen oder die Kostenermittlung bleibt von der Entsorgung unberührt.
§ 6 Liefer- und Leistungszeiten
6.1 Schätzungen der Reparaturfristen
Die von Revonik angegebenen Zeiten für die Reparatur sind als Schätzungen zu verstehen und daher nicht verbindlich. Üblicherweise wird ein überlassenes Bauteil innerhalb von 2 bis 5 Werktagen repariert. Sollten jedoch unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs von Revonik liegen – wie beispielsweise Naturkatastrophen, Betriebsunterbrechungen oder Verzögerungen in der Lieferkette –, kann es zu Verzögerungen kommen, für die wir um Verständnis bitten.
6.2 Einhaltung der Reparaturfrist
Die vereinbarte Reparaturfrist wird als eingehalten betrachtet, wenn das reparierte Gerät am Ende der Frist zur Abholung durch den Auftraggeber bereitsteht oder für den Versand vorbereitet wurde. Dies setzt voraus, dass der Kunde alle notwendigen Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Sollten Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden entstehen, trägt dieser die Verantwortung für die daraus resultierenden Verzögerungen im Reparaturprozess.
§ 7 Gewährleistung, Abnahme und Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
7.1 Gewährleistungsanspruch
Revonik verpflichtet sich zur Gewährleistung bei Mängeln, die nach der Ausführung unserer Dienstleistungen auftreten, mittels Nachbesserung oder Ersatzleistung.
7.2 Voraussetzungen für Gewährleistungsansprüche
Sollten Sie als Auftraggeber Mängel nach der Reparatur feststellen, sind folgende Unterlagen Revonik bereitzustellen:
Eine detaillierte Beschreibung des weiterhin bestehenden Fehlers.
Ein aktuelles, vollständiges Fehlerprotokoll des Fahrzeugs, erstellt nach dem Wiedereinbau des Bauteils durch eine Fachwerkstatt.
Eine Kopie der Rechnung für die durchgeführte Dienstleistung.
7.3 Rechte bei fehlgeschlagener Nacherfüllung
Misslingt die Nachbesserung oder Ersatzleistung, steht es dem Auftraggeber frei, eine Minderung des Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt ist das betreffende Bauteil an Revonik zurückzusenden, um die Durchführung der Reparatur rückgängig zu machen. Die hierbei ausgetauschten Teile werden entfernt, und der Auftraggeber verzichtet auf deren Wiederherstellung. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung der Kosten abzüglich der Prüfungsgebühr und der Versandkosten, auch wenn Revonik eine Nachbesserung endgültig abgelehnt hat.
7.4 Gewährleistungsfrist
Für sämtliche Reparaturen sowie die dabei verwendeten Materialien gewährt Revonik eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Diese Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die Reparaturleistung und das eingesetzte Material, nicht jedoch auf das gesamte Fahrzeug oder Bauteil. Für Austauschgeräte bzw. Austauschplatinen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
7.5 Beginn der Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Erstellung der Rechnung oder mit der Abnahme des Bauteils durch den Auftraggeber. Ein Bauteil gilt als abgenommen, wenn es abgeholt oder entgegengenommen und vollständig bezahlt wurde. Sollte Revonik dem Auftraggeber nach der Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Auftraggeber innerhalb dieser Frist ohne Mängelanzeige die Abnahme verweigert, gilt das Bauteil ebenfalls als abgenommen. Für Verbraucher greifen diese Rechtsfolgen nur, wenn Revonik explizit auf die Bedeutung ihres Verhaltens hingewiesen hat.
7.6 Ausschluss der Gewährleistung
Ein Ausschluss der Gewährleistung tritt in folgenden Fällen ein:
Entfernung oder Beschädigung der Garantiesiegel.
Fehler oder unvollständige Informationen, die im Auftrag angegeben wurden.
Mängel aufgrund von Beschädigung, falschem Anschluss oder unsachgemäßer Bedienung durch den Auftraggeber.
Schäden durch mechanische oder elektromechanische Überlastung, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
Schäden aufgrund fehlerhaften Selbsteinbaus.
Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind.
7.7 Ausschluss von Verschleißteilen
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind zudem alle Verschleißteile, wie zum Beispiel Glühlampen und Batterien, da deren Abnutzung im normalen Gebrauch erwartet wird.
§ 8 Haftung
8.1 Verwendung des reparierten Bauteils
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, das reparierte Bauteil gemäß seiner spezifischen Art und dem vorgesehenen Zweck einzusetzen. Dabei sind sämtliche gesetzlichen Vorschriften sowie die von Revonik bereitgestellten Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen und Anleitungen strikt zu befolgen. Die Montage und Demontage des Bauteils darf ausschließlich durch fachlich qualifiziertes Personal vorgenommen werden.
8.2 Nachweis bei Fehlgebrauch
Sollte der Auftraggeber das Bauteil entgegen den Vorgaben aus Abschnitt 8.1 nutzen und dadurch entstandene Schäden Revonik zur Last legen, obliegt es dem Auftraggeber, nachzuweisen, dass der Schaden auf einen Mangel des von Revonik reparierten Bauteils zurückzuführen ist und nicht auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
8.3 Haftungsbeschränkung von Revonik
Revonik trägt keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen – sei es durch Revonik selbst, deren Mitarbeitende oder beauftragte Dritte – außer in Fällen von Vorsatz, schwerem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl während der Ausführung der Arbeit als auch außerhalb der Arbeitszeiten.
8.4 Haftungsbegrenzung auf den Rechnungsbetrag
Sofern Revonik gesetzlich für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann, beschränkt sich die Haftung, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen, auf den Betrag der für die Dienstleistung oder das Produkt ausgestellten Rechnung.
8.5 Ausschluss von Folgeschäden
Revonik erstattet grundsätzlich keine Schäden, die aus entgangenem Gewinn, Einnahmeverlusten oder anderen indirekten Schäden resultieren. Dazu zählen Betriebsstörungen, zusätzliche Kosten für Ersatztransporte oder Entschädigungen und Strafen, die der Auftraggeber Dritten gegenüber leisten muss. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn zwingende gesetzliche Regelungen dies vorsehen.
§ 9 Ausschluss von Gewährleistung bei Konstruktionsfehlern
9.1 Nichtdiagnostizierbare Konstruktionsfehler
Revonik weist darauf hin, dass in seltenen Fällen die Elektronik von Fahrzeugen nicht aufgrund eines Defekts, sondern wegen eines Konstruktionsfehlers des Herstellers unbrauchbar sein kann. Diese Art von Konstruktionsfehlern können nicht diagnostiziert werden, da sie keine Abweichungen vom ursprünglichen Herstellungszustand darstellen. Demzufolge ist eine Reparatur solcher Fehler nicht möglich, und die Behebung derartiger Mängel liegt außerhalb der Verantwortlichkeit von Revonik.
9.2 Haftungsausschluss für herstellerseitige Konstruktionsfehler
Revonik haftet nicht für Schäden, die auf Konstruktionsfehler des Herstellers zurückzuführen sind, auch nicht in Fällen, in denen das Gerät nach einer Überprüfung ohne Identifizierung, Lokalisierung oder Behebung eines Fehlers an den Auftraggeber zurückgegeben wird. Durch die kontinuierliche Analyse und Bewertung von Informationen der Hersteller strebt Revonik danach, das Auftreten solcher Fälle zu minimieren.
9.3 Zukünftige Fehler und Änderung des Fehlerbilds
Sollte bei einer Überprüfung kein Fehler festgestellt werden, kann Revonik nicht garantieren, dass zukünftig keine Fehler auftreten. Weiterhin ist es möglich, dass sich Fehlercodes oder das Fehlerbild ändern, da die Überprüfung direkten Zugriff auf einzelne Bauteile der Elektronik oder Software erfordert. Diese Veränderungen sind Teil des Diagnoseprozesses und reflektieren die komplexe Natur der Fahrzeugelektronik.
§ 10 Erweitertes Pfandrecht
10.1 Vertragliches Pfandrecht
Revonik sichert sich ein vertragliches Pfandrecht an allen Gegenständen, die im Rahmen eines Auftrags in den Besitz von Revonik übergehen, basierend auf den Forderungen, die aus dem Auftrag resultieren. Dieses Pfandrecht erstreckt sich auch auf Forderungen aus vorhergegangenen Arbeiten, Lieferungen von Ersatzteilen und anderen erbrachten Leistungen, sofern diese in direktem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Für sonstige Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber kommt das Pfandrecht zur Anwendung, wenn diese Forderungen unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Vorbehalt des Eigentums
Das Eigentum an gelieferten Waren verbleibt bei Revonik, bis die vollständige Bezahlung der Rechnung erfolgt ist. Ist der Auftraggeber Unternehmer, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von Revonik auf alle Forderungen gegen den Besteller, bis sämtliche, auch zukünftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, vollständig beglichen sind, unabhängig davon, ob die spezifische Ware bereits bezahlt wurde.
11.2 Mitteilungspflicht bei Zugriffen Dritter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Revonik unverzüglich zu informieren, falls Dritte Zugriff auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nehmen, insbesondere bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Dies beinhaltet auch die Übergabe der notwendigen Dokumente für eine Intervention durch Revonik.
11.3 Weiterveräußerung und Sicherungsabtretung
Der Auftraggeber muss im Falle einer Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware Dritte vorab auf die bestehenden Rechte von Revonik hinweisen. Bei Unternehmern geht mit der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware die Forderung gegen den Kunden zur Sicherheit an Revonik über. Bei der Verarbeitung, Umgestaltung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gütern erwirbt Revonik direkt das Eigentum an der neu entstandenen Sache, die ebenfalls unter den Eigentumsvorbehalt fällt. Sollte der Wert der für Revonik bestehenden Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigen, ist Revonik auf Anforderung des Bestellers hin verpflichtet, Sicherheiten nach Wahl von Revonik freizugeben.
§ 12. Verjährung eigener Ansprüche
Die Ansprüche von Revonik auf Zahlung verjähren, abweichend von § 195 BGB, innerhalb von fünf Jahren. Die zehnjährige Verjährungshöchstfrist gemäß § 199 Abs. 4 BGB wird auf fünf Jahre verkürzt. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist gelten die Bestimmungen des § 199 BGB.
§ 13 Sonstige Regelungen
13.1 Gültigkeit des Vertrages bei Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
13.2 Anwendung deutschen Rechts
Auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle zwischen Revonik und den Auftraggebern geschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung der Verweisnormen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
13.3 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Unternehmens.
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationalen Rechts ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Unabhängig von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort wird für alle Auftraggeber Kerpen als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis vereinbart. Dies gilt ebenfalls für Personen, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, für die Kerpen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten festgelegt wird. Die Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands berührt nicht das Recht, eine Klage am gesetzlichen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.
13.4 Zustimmungserklärung zur Nutzung
Mit der Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer verbindlich, dass er das in seinem Wohnsitzland erforderliche Mindestalter zur Volljährigkeit erreicht hat oder die notwendige Zustimmung vorliegt, dass minderjährige Familienmitglieder diese Webseite nutzen dürfen. Revonik behält sich das Recht vor, die Bereitstellung ihrer Dienste an jede Person zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
13.5 Einschränkungen der Webseitennutzung
Die Nutzung dieser Website und ihrer Inhalte ist ausschließlich für legale Zwecke gestattet. Es ist untersagt, die Website in einer Weise zu nutzen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, Rechte Dritter verletzt oder die Website und deren Dienste missbräuchlich verwendet. Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen können zur Beendigung des Zugangs führen.
13.6 Aktualisierung der Geschäftsbedingungen
Revonik behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren, zu ändern oder durch neue Regelungen zu ersetzen. Die jeweils aktuelle Version der Geschäftsbedingungen ist stets auf unserer Webseite einsehbar. Die fortgesetzte Nutzung der Webseite nach der Veröffentlichung von Änderungen an den Geschäftsbedingungen gilt als Zustimmung zu diesen Änderungen.
13.7 Verantwortung für die Überprüfung von Änderungen
Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, regelmäßig nach Aktualisierungen oder Änderungen der Geschäftsbedingungen zu suchen. Die kontinuierliche Nutzung der Dienste von Revonik nach der Veröffentlichung von Änderungen gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Geschäftsbedingungen.
§ 14 Benutzerkommentare, Feedback und sonstige Einreichungen
Wenn Sie uns auf unsere Aufforderung hin oder aus eigenem Antrieb Beiträge wie Wettbewerbseinreichungen, kreative Ideen, Vorschläge, Pläne oder andere Materialien in digitaler Form, via E-Mail, Post oder anderen Übermittlungswegen zukommen lassen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Beiträge ohne Einschränkungen und zu jedem Zeitpunkt für jegliche Zwecke nutzen dürfen. Dazu zählt insbesondere das Bearbeiten, Vervielfältigen, Veröffentlichen, Verbreiten und Übersetzen dieser Inhalte sowie deren Nutzung in allen Medienformen. Es besteht keine Verpflichtung unsererseits, die eingereichten Beiträge vertraulich zu behandeln, eine Vergütung dafür zu leisten oder darauf zu antworten.
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